Am Meisten liebe ich die Vielfältigkeit im Bereich der Umweltakustik.
Ich habe 2002 Abitur am Ubbo-Emmius-Gymnasium in Leer gemacht. Im Anschluss war der ursprüngliche Plan Grundschullehramt mit den Fächern Deutsch und Sachunterricht zu studieren. Aber manchmal kommt es anders als man denkt. 2002 habe ich in Osnabrück mit meinem Studium der Geographie begonnen und 2008 mit dem Diplom abgeschlossen.
Meine Diplomarbeit habe ich zum Thema “Lärmemissionen durch den geplanten Bau der A 33neu dargestellt anhand eines GIS-gestützten 3D-Modells” geschrieben. Im Studium selbst waren die Bereiche “Schall” und “Lärm” kein Thema. Durch Zufall bin ich auf meine erste Stelle bei einem Ingenieurbüro für Umweltakustik in Stuttgart aufmerksam geworden. Dort war ich von 2008 bis 2017 zunächst als Projektmitarbeiterin und später als Projektleiterin angestellt. Von 2014 bis 2017 habe ich zudem die Dortmunder Niederlassung des Büros geleitet. Nun bin ich seit März 2018 selbständig mit der HeWes Umweltakustik GmbH.
Was genau macht man in der Umweltakustik?
Ob Straßenverkehr, Baustellen oder der Sportplatz. Vieles in unserer Umgebung erzeugt Geräusche und kann damit auch einen Lärmpegel erreichen, der uns nicht gut tut. Deshalb ist Umweltakustik ein wichtiger Aspekt für die Entwicklung von Lebensräumen.
Lärm lässt sich durch kalibrierte Schallpegelmesser erfassen und durch softwaregestützte Simulation berechnen. Dadurch können wir prüfen, ob alle Grenzwerte eingehalten werden und wenn nötig bereits in der Planungsphase in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber den erforderlichen Schallschutz planen. Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Untersuchungsbericht zusammengefasst. Wir arbeiten in den folgenden Bereichen:
- Gewerbe und Industrie
- Straßen- und Schienenverkehr
- Sport- und Freizeitanlagen
- Lärm an Arbeitsplätzen
- Windenergieanlagen
- Bebauungsplanung
- Lärmaktionsplanung
Konkret sieht das so aus:
Angrenzend an ein allgemeines Wohngebiet ist der Neubau eines Einkaufsmarktes geplant und im Rahmen der Genehmigung ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Es ist der Nachweis zu bringen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung werden die Umgebungsbedingungen wie schutzbedürftige Bebauung, Geländeform, etc. erhoben. Des Weiteren sind vom Auftraggeber die relevanten Betriebsvorgänge zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u.a.
- geplante Öffnungszeiten
- Anzahl der Stellplätze
- Anzahl und Zeitraum der Anlieferungen
- Lage und Ausführung der technischen Einrichtungen (Lüfter, etc.)
Mit Hilfe der Simulationssoftware SoundPLAN wird ein 3D-Rechenmodell aufgestellt. Sollte sich bei den ersten Berechnungen herausstellen, dass mit dem angesetzten Betriebskonzept die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden, werden Schallschutzmaßnahmen konzipiert. Denkbar wären
aktive Schallschutzmaßnahmen, z.B.
- Errichtung einer Schallschutzwand
- Errichtung einer Wand-Dach-Kombination
passive Schallschutzmaßnahmen, z.B.
- Einschränkung der Betriebszeiten
- organisatorische Maßnahmen
Mehr Infos auch zu unseren anderen Tätigkeitsbereichen bekommt ihr unter www.hewes-umweltakustik.de. Gerne könnt ihr mich auch direkt oder über unser Kontaktformular kontaktieren.
3 Gedanken zu „Heike Wessels“